Entsorgung von durch Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen
Die Pflanzen und Pflanzenteile, die von Buchsbaumzünslern befallen sind, dürfen in der Biotonne entsorgt werden oder zu den Sammelstellen für Baum- und Schnittgut gebracht werden.
Sie dürfen NICHT verbrannt werden.
Weitere Informationen können dem angehängten Flyer entnommen werden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Mehr über
Weitere Meldungen
AKTUALISIERT - Fahrpläne Wald und Zell für das Schuljahr 26/27
Di, 08. September 2026
Der Fahrplan der Linie 8 in Wald hat sich nochmal geändert. Bitte beachten Sie die Änderung! ...
Info: Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen
Di, 20. Januar 2026
Die Verwaltungsgemeinschaft hat vom bayerischen Landesamt für Steuern einen digitalen Info-Flyer ...