Entsorgung von durch Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen

Die Pflanzen und Pflanzenteile, die von Buchsbaumzünslern befallen sind, dürfen in der Biotonne entsorgt werden oder zu den Sammelstellen für Baum- und Schnittgut gebracht werden. 

 

Sie dürfen NICHT verbrannt werden.

 

Weitere Informationen können dem angehängten Flyer entnommen werden.

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