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Informationen der Kämmerei für Grundsteuerzahler

Wie aus den Sitzungen des Gemeinderates in Wald und in Zell zu entnehmen ist, wurden die neuen Grundsteuerhebesätze festgelegt. Diese betragen sowohl in Wald, als auch in Zell bei der
Grundsteuer A: 280 %
Grundsteuer B: 200 % 


Zum Ende des Jahres 2024 werden von der Gemeinde die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer versandt. 


Wie geht es dann weiter?
Die Grundsteuer müssen Sie an die Gemeinde und nicht an das Finanzamt bezahlen. Auf Ihrem Grundsteuerbescheid steht die Höhe der Grundsteuer, das Fälligkeitsdatum sowie die Bankverbindung der Gemeinde.


Sie sind der Meinung, Ihr Bescheid ist nicht richtig?


In diesem Fall müssen Sie sofort tätig werden.


Dies könnte der Fall sein, wenn die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags nicht korrekt ist (weil Sie z.B. vergessen haben, eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl zu beantragen) oder die Berechnung der Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. des Grundsteuerwerts falsch ist (weil Sie z.B. versehentlich zu viel Nutzfläche erklärt haben). In jedem Fall wäre hier Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes zu erheben!


Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen. 
Die Adresse lautet: 
Finanzamt Cham
Reberstr. 2
93413 Cham

 

Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde braucht nur Einspruch erhoben werden, falls ein falscher Grundsteuerhebesatz angewandt wurde (die festgelegten Hebesätze siehe oben).

 

Um keine Zeit zu verlieren, achten Sie genau darauf, gegen welchen Bescheid Sie Einspruch erheben möchten und senden Sie diesen gleich der richtigen Behörde zu. In den meisten Fällen wird es den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes betreffen.

 

Sollte sich bei einem erfolgten Einspruch beim Finanzamt rausstellen, dass Sie ab 01.01.2025 zu viel Grundsteuer bezahlt haben, wird Ihnen die Differenz selbstverständlich erstattet, sobald die Gemeinde vom Finanzamt den geänderten Grundsteuermessbescheid erhält.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 16. Dezember 2024

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