Entsorgung von durch Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen
Die Pflanzen und Pflanzenteile, die von Buchsbaumzünslern befallen sind, dürfen in der Biotonne entsorgt werden oder zu den Sammelstellen für Baum- und Schnittgut gebracht werden.
Sie dürfen NICHT verbrannt werden.
Weitere Informationen können dem angehängten Flyer entnommen werden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Mehr über
Weitere Meldungen
Online Umfrage des Landkreises Cham zur Klimaanpassung
Mo, 03. August 2026
Für den Landkreis Cham wird aktuell durch das Sachgebiet Wirtschaftsförderung und ...
Stellenausschreibung
Do, 30. Juli 2026
Die Verwaltungsgemeinschaft Wald , bestehend aus den beiden Mitgliedsgemeinden Wald und Zell, ...




