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Info: Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Die Verwaltungsgemeinschaft hat vom bayerischen Landesamt für Steuern einen digitalen Info-Flyer erhalten. Dieser gibt Hilfestellung zur Anzeige von Änderungen im Bezug auf die Grundsteuer. Jede*r Eigentümer*in ist gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt Änderungen am Grundbesitz zu melden. Dieses prüft dann, ob sich die Änderungen auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. Den vollständigen Flyer finden Sie angehängt in den Downloads.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Wald
Di, 20. Januar 2026

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