Hinweis der Finanzabteilung
Die Finanzabteilung bitten um termingerechte Zahlung der folgenden Steuern und Gebühren:
- Kanalgebühren
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuervorauszahlungen
auf das jeweilige Bankkonto der Gemeinde Wald bzw. der Gemeinde Zell. Hinweise zu den Fälligkeiten finden Sie in den Mitteilungsblättern Ausgabe Februar, Mai, August und November. Eine gesonderte Aufforderung an jeden Einzelnen erfolgt nicht!
Um Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir sehr darum, von der Möglichkeit der
Bankabbuchung Gebrauch zu machen. Termingerecht werden wir die jeweils fälligen Beträge vom genannten Bankkonto abbuchen. Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie unter Bürgerservice/Formulare & Anträge.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Stellenausschreibung für das Vorzimmer der VG Wald
Fr, 29. November 2024
Die Verwaltungsgemeinschaft Wald, bestehend aus den beiden Mitgliedsgemeinden Wald und Zell, ca. ...
Wertstoffhof-Information Wald und Zell zu Altreifen
Di, 12. November 2024
Die Sammlung von „Altreifen“ auf den Wertstoffhöfen wird zum 31.12.2024 eingestellt. Die ...